Die Entwicklung der Corona-Pandemie ist so dynamisch, dass wir hier leider nur gelegentlich dazu kommen, die neuesten Meldungen zu diesem Thema zu veröffentlichen. Damit Sie trotzdem einigermaßen auf dem Laufenden bleiben können, haben wir eine Webseite gefunden und verlinken sie hier, die umfassende und vor allem viel aktuellere Informationen für Sie bereit hält.
Die Rede ist von der Seite infektionsschutz.de, herausgegeben von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung nimmt ihre Aufgabe auf Bundesebene als Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wahr.
Und damit Sie nun auf der sehr umfangreichen Webseite nicht ewig suchen müssen nach Infos zum Thema Auffrischungsimpfungen, haben wir dies für Sie bereits erledigt. Hier folgt der direkte Link zum Thema
Unsere früheren Beiträge zu diesem Thema finden Sie weiter unten auf dieser Seite, wenn Sie auf die jeweilige Überschrift mit dem Termin der Veröffentlichung klicken.
Um einen Termin zum Impfen in unserer Praxis zu vereinbaren, rufen Sie bitte unter 040-529 28 33 während der Sprechstundenzeiten an. Dies gilt sowohl für bereits von uns geimpfte Patienten als auch für die, die ihre Impfung woanders erhalten haben. Zusätzlich werden wir unsere Patienten telefonisch von der Möglichkeit einer Impfauffrischung informieren.
Ältere Beiträge
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Mit einem zweiten Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 06.09. wird der Personenkreis, der Anspruch auf eine Auffrischungsimpfung hat, nochmals erweitert. Dieser umfasst jetzt zusätzlich
- Personen ab 60 Jahren „nach individueller Abwägung, ärztlicher Beratung und Entscheidung“
- Personal und weitere Beschäftigte in Pflegeheimen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen
- Personal des Rettungsdienstes
- Medizinisches Personal im ambulanten und stationären Bereich
Rechtlich bindend ist der GMK-Beschluss allerdings nicht. Die maßgebliche Corona-Impfverordnung enthält einen Anspruch auf Auffrischungsimpfungen ohne Beschränkung auf bestimmte Gruppen. Selbstverständlich ist auch jede Auffrischungsimpfung freiwillig.
Alle Auffrischungsimpfungen sollen mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Zudem muss die vollständige Erst-Impfserie mindestens 6 Monate zurückliegen. Eine STIKO-Empfehlung wird noch im September erwartet.